Weitere Informationen zu unseren Leistungen.
Grundleistungen
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in WEG §24, §27 Abs. (1), (2), (3) und (5), §28 Abs. (1) und (3) aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Eigentümerversammlung und Niederschrift
- Vorbereitung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung
- ggf. Einberufung einer außerordentliche Eigentümerversammlung
- Vorsitz und Niederschrift der gefaßten Beschlüsse
- Führung der Beschluss-Sammlung über die in den Eigentümerversammlungen gefaßten Beschlüsse
- Ausführung der in der Eigentümerversammlung gefaßten Beschlüsse
Prüfung und Zahlung aller Ausgaben
- Alle mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zusammenhängenden und zu Lasten der Bankkonten anfallenden Ausgaben wie Steuern, Gebühren und Abgaben, Annuitäten aus Schuldverhältnissen sowie Handwerker- und Lieferantenrechnungen und sonstige Aufwendungen
- Prüfung der Zahlungsforderungen auf inhaltliche und rechnerische Richtigkeit
- Regelung von Versicherungsschäden (Schadensmeldung, Verhandlungsführung, Abrechnung mit der Versicherung etc.)
- Erfassung und Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben
- Einrichtung von Bankkonten auf den Namen des Eigentümers (z.B. Reparatur- und Ausgabe-Konto / Einnahme-Konto Miete ) bei einem Geldinstitut
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge (Verbuchung, Sach-/ Personenkonten, Saldenlisten etc.)
Erstellung der Hausgeld-/ Rücklagenabrechnung
- Erstellung der jährlichen Hausgeld-/ Rücklagenabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen)
- Aufstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes
- Anpassung der Hausgeld-/ Rücklagenvorauszahlungen bzw. rückwirkender Ausgleichszahlung
- Anforderung von Nachzahlungen bzw. Auszahlung von Guthaben
- Erstellung der Bescheinigung nach §35a EStG über haushaltsnahe Dienstleistungen
- Erfassung und Abrechnung der Heizkosten durch den beauftragten Messdienstleister (z.B. Ista, Metrona)
Wartung der technischen Gebäudeanlagen
- Beauftragung von Wartungsfirmen zur periodischen Überprüfung von Heizungsanlage, Fahrstuhl etc. auf Basis einschlägiger Gesetze und Vorschriften
- Kontrolle der Leistungserbringung der beauftragten Wartungsfirmen
- ggf. Einkauf von Brennmaterial (Heizöl, Pellets etc.)
- Überwachung aller behördlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen, z.B. brandschutztechnische Auflagen
Instandhaltung
- regelmäßige Objektkontrollen auf Reparatur- und Instandhaltungsbedarf
- Information der Eigentümer über notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Auftragsvergabe für notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen nach Einholung und Abwägung von Angeboten und Kostenvoranschlägen
- Überwachung der Ausführung der Instandhaltungsmaßnahmen