Stromablesung
Jeder Bewohner schließt individuell seinen Stromversorgungsvertrag mit einem Energielieferanten ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, den Strom abzulesen und den bisherigen Mieter abzumelden bzw. zu veranlassen, dass dieser sich abmeldet. Der neue Mieter muss sich unter Angabe der Zählernummer und des Zählerstandes bei seinem Stromlieferanten anmelden. Etwaige Leerstände gehen zu Lasten des Eigentümers.
Der Zugang zu den Zählerkellern erfolgt in den überwiegenden Fällen über den Hausmeister. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem zuständigen Hausmeister.
Heizungs-, Warmwasser- und Kaltwasserkostenabrechnung
Die Zählerstände für Heizung und Warmwasser/ Kaltwasser sind zum Auszugsdatum abzulesen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über den geplanten Auszugstermin, so dass wir abhängig vom jeweiligen Objekt und den vorhandenen Ablesevorrichtungen die erforderlichen Schritte einleiten können. Die Kosten hierfür sind vom Eigentümer zu tragen.
Der Eigentümerwechsel wird bei den Heizkostenabrechnungsfirmen wie ein Mieterwechsel gehandhabt. Die Kosten hierfür sind vom Eigentümer zu tragen.
Wohnungsübergabe
Vermieter und ausziehender Mieter sollte bei der Abnahme der Wohnung anwesend sein und auf folgendes sollte grundsätzlich geachtet werden:
- Alle technischen Einrichtungen, wie Fenster, Rollläden, Wasserhähne, Klingel, Sprechanlage, Heizkörper, Toilettenspülungen, etc. funktionieren
- Die Wohnung und das Keller-/ Speicherabteil ist komplett leer geräumt und weist keine Beschädigungen auf
- Fahrradkeller: Die alten Fahrräder des ausziehenden Mieters sind entfernt
- Wasch-/ Trockenraum: Der Waschmaschinenstellplatz ist geräumt
- Tiefgaragen- oder Außenstellplätze sind geräumt und ohne Ölspuren
Schilder für die Klingel- und Briefkastenanlage
Bitte informieren Sie uns bei Mieterwechsel möglichst frühzeitig, so dass wir die Anfertigung der entsprechenden Beschriftung veranlassen können.
Neuvermietung
Bitte treffen Sie größtmögliche Sorgfalt bei der Auswahl des neuen Mieters und achten Sie als Vermieter auf die Gegebenheiten der Wohnanlage. Gerne unterstützen Sie unsere Vermietungsspezialisten bei der Vermietung Ihrer Immobilie.
Stellen Sie sicher, dass die aktuelle Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags ist. Nur so kann man diese bei Missachtung beim Mieter im Notfall durchsetzten.
Verbieten sie den Mieter Verstopfungen oder schlecht ablaufende Schmutzwasserleitungen selbst zu reinigen. Lassen Sie dies durch einen Fachbetrieb beseitigen. Viele Wasserschäden werden so vermieden. Danken Sie daran, wenn zuviele Schäden an der Liegenschaft auftreten, so hat dies meist eine Auswirkung auf dem Selbstbehalt der Gebäudeversicherung, die dann die Eigentümergemeinschatft tragen muss.