Das Bundeskabinett hat im August 2016 den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Für WEG-Verwalter werden erstmals eine Zulassungspflicht sowie weitere Voraussetzungen eingeführt.

Für Wohnungseigentumsverwalter soll erstmals eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Bislang müssen sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. WEG-Verwalter sollen künftig einen Sachkundenachweis sowie Nachweise über ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorlegen müssen, bevor sie eine Gewerbeerlaubnis erhalten. Die erforderliche Sachkunde sollen Verwalter durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen.

Nicht nur die Qualifikation des WEG-Verwalters selbst soll stärker kontrolliert werden, sondern auch die seines Personals. Der gewerbliche Verwalter soll verpflichtet werden, die Qualifikation und Zuverlässigkeit derjenigen Mitarbeiter aktiv zu prüfen, die an der Verwaltertätigkeit mitwirken, etwa durch die Erstellung von Abrechnungen sowie die Einberufung und Durchführung von Eigentuemerversammlung.

ImmoKonstanz ist hierfür bereits bestens vorbereitet. ImmoKonstanz besitzt heute den schon den erforderlichen Sachkundenachweis und eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.