Klingel- und Briefkastenschilder gehören zum Erscheinungsbild einer Wohnanlage. Damit ein einheitliches und gepflegtes Gesamtbild erhalten bleibt, gelten in vielen Gemeinschaften klare Regelungen zur Gestaltung und Anbringung von Namensschildern.
In den von ImmoKonstanz verwalteten Wohnanlagen werden Namensschilder grundsätzlich zentral durch die Hausverwaltung angefertigt und angebracht.
Wer darf Namensschilder anbringen?
Namensschilder werden ausschließlich durch die Hausverwaltung erstellt und montiert.
Eigene Beschriftungen oder selbst angefertigte Schilder sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Dies gewährleistet:
- ein einheitliches Erscheinungsbild
- eine gute Lesbarkeit
- eine dauerhafte Ausführung
- eine ordnungsgemäße Zuordnung von Bewohnern
Wann sollte eine Änderung gemeldet werden?
Eine Änderung sollte immer dann mitgeteilt werden, wenn sich die Bewohnerdaten ändern.
Typische Fälle sind:
- Einzug eines neuen Mieters
- Auszug eines Mieters
- Eigentümerwechsel
- Namensänderung nach Heirat
- Änderung einer Wohngemeinschaft
- erstmaliger Bezug einer Wohnung
Je früher die Änderung gemeldet wird, desto schneller kann das neue Namensschild erstellt werden.
Wie kann eine Änderung beantragt werden?
Für Änderungen oder Neubestellungen von Namensschildern steht eine eigene E-Mail-Adresse zur Verfügung:
namensschilder@immokonstanz.de
Alternativ können Sie die Änderung auch über das Kundenportal mitteilen.
Bitte geben Sie dabei möglichst folgende Informationen an:
- Objektadresse
- Wohnungsnummer
- bisherige Beschriftung
- gewünschte neue Beschriftung
- Datum des Einzugs oder der Änderung
Wie sollte die E-Mail formuliert werden?
Der Betreff sollte möglichst eindeutig sein.
Musterstraße 10 – Wohnung 12 – Namensschild Familie Müller
Dadurch kann die Anfrage schneller zugeordnet und bearbeitet werden.
Welche Namen werden auf dem Schild verwendet?
Grundsätzlich wird nur der Nachname verwendet.
Müller
Gibt es innerhalb einer Wohnanlage mehrere Bewohner mit demselben Nachnamen, kann zusätzlich der Anfangsbuchstabe des Vornamens aufgenommen werden.
M. Müller
Die konkrete Ausführung richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Wohnanlage.
Was gilt während der Übergangszeit?
Bis das neue Namensschild durch die Hausverwaltung angebracht wurde, darf der Name vorübergehend mit einem Post-it gekennzeichnet werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass ausschließlich die Klebefläche des Post-its verwendet wird.
Diese Übergangslösung soll sicherstellen, dass Postsendungen und Besucher die Wohnung bereits finden können.
Was ist nicht erlaubt?
Nicht zulässig sind insbesondere:
- selbst gedruckte Namensschilder
- handschriftliche Schilder
- Befestigungen mit Tesafilm
- Befestigungen mit Klebeband
- eigenmächtige Änderungen an Klingel- oder Briefkastenanlagen
Diese Maßnahmen führen häufig zu Beschädigungen oder Kleberückständen und beeinträchtigen das Erscheinungsbild der Wohnanlage.
Auch das eigenständige Öffnen von Klingel- oder Briefkastenabdeckungen sollte unterbleiben. Gerade bei Kunststoffabdeckungen kann es schnell passieren, dass Halterungen, Clips oder die Abdeckung selbst beschädigt werden, wenn man das System nicht kennt.
Bitte beauftragen Sie Änderungen daher ausschließlich über die Hausverwaltung.
Können Kosten entstehen?
Ja.
Werden eigenmächtig Schilder oder Klebestreifen angebracht und müssen anschließend Klebereste entfernt oder Flächen gereinigt werden, kann hierfür eine Aufwandsentschädigung berechnet werden.
Deshalb empfehlen wir, Änderungen ausschließlich über die Hausverwaltung zu beauftragen.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Änderung eines Namensschildes?
Die Bearbeitungszeit hängt von der jeweiligen Wohnanlage und dem verwendeten Schildsystem ab, i.d.R. einige Tage.
Kann ich das Schild selbst austauschen?
Nein.
Namensschilder werden grundsätzlich durch die Hausverwaltung angefertigt und montiert.
Muss ich die Änderung melden, wenn nur ein Mitbewohner auszieht?
Ja.
Damit Bewohnerlisten, Klingelschilder und Briefkästen aktuell bleiben, sollten Änderungen der Verwaltung mitgeteilt werden.
Kann ich die Änderung über das Kundenportal melden?
Ja.
Alternativ zur E-Mail an namensschilder@immokonstanz.de können Änderungen auch über das Kundenportal übermittelt werden.
Checkliste
- Änderung frühzeitig melden
- Objektadresse angeben
- Wohnungsnummer angeben
- gewünschte Beschriftung mitteilen
- E-Mail an namensschilder@immokonstanz.de senden oder Kundenportal nutzen
- bis zur Anbringung nur eine provisorische Post-it-Lösung verwenden
- keine eigenen Schilder oder Klebestreifen anbringen
Fazit
Einheitliche Namensschilder sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild der Wohnanlage und erleichtern die Orientierung für Bewohner, Besucher und Zustelldienste.
Bitte melden Sie Änderungen frühzeitig an die Hausverwaltung. Für Namensänderungen und Neubestellungen steht Ihnen die E-Mail-Adresse namensschilder@immokonstanz.de sowie das Kundenportal zur Verfügung.
