BGH, Urteil v. 5.10.2016, VIII ZR 222/15

Mieter müssen bis zum 3. Werktag im Monat die Miete überweisen. Wann das Geld dann auf Ihrem Konto ist, spielt keine Rolle mehr – selbst mit einer Rechtzeitigkeitsklausel im Mietvertrag bleibt es dabei, dass am Dritten Werktag nur das Geld auf die Reise geschickt, aber nicht am „Reiseziel“ Vermieterkonto angekommen sein muss.